Minderung der Gewerbemiete wegen Corona - OLG Frankfurt 2 U 138/21
Lockdown, Kontaktbeschränkungen und andere staatliche Maßnahmen führten bei vielen Gewerbetreibenden während der Corona-Pandemie zu erheblichen Umsatzeinbußen. Nach Rechtsprechung des BGH kann eine Anpassung der Gewerbemiete aufgrund der behördlichen Maßnahmen möglich sein (Az.: XII ZR 8/21). Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 18. Februar 2022 zudem klargestellt, dass die Reduzierung der Gewerbemiete auch dann möglich ist, wenn ein Unternehmen nur mittelbar von den behördlichen Maßnahmen betroffen ist (Az.: 2 U 138/21).