Abgasskandal: Schadenersatz beim Thermofenster - EuGH C-100/21
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat im Abgasskandal klare Kante gezeigt – zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. In seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 machte er deutlich, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben. „Demnach haben Verbraucher auch bei der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.