07.07.2022 | Kanzlei Brüllmann
Einem Anleger ist der Ausstieg aus seiner Beteiligung an einem Opalenburg-Fonds gelungen. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 28. Juni 2022 entschieden, dass die Beteiligung wirksam gekündigt wurde. Der Kläger muss somit die weiteren Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 60.000 Euro nicht mehr leisten (Az.: 28 O 13156/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Beteiligung aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung außerordentlich gekündigt werden konnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.