Audi A4 3.0 TDI - Schadenersatz im Abgasskandal
Im Audi-Abgasskandal hat das Landgericht Chemnitz dem Käufer eines Audi A4 3,0 TDI Schadenersatz zugesprochen. In dem Audi A4 mit 3-Liter-Dieselmotor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht.
Der Kläger hatte den Audi A4 mit 3,0 Liter TDI-V6-Motor und der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie verbaut sei.