Erbschaftssteuerbefreiung beim Familienheim - BFH II R 1/21
Die Befreiung von der Erbschaftssteuer entfällt nicht rückwirkend, wenn der überlebende Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf von zehn Jahren aus dem Familienheim auszieht. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Dezember 2021 entschieden (Az.: II R 1/21).