Abgasskandal - Schadenersatz für Audi A7 - OLG Hamm I-8 U 77/21
Im Abgasskandal wurden unter dem Code 23X6 zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückgerufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) war die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Die Halter der betroffenen Audi-Fahrzeuge haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Hamm vom 8. August 2022. Das OLG Hamm sprach dem Käufer eines Audi A7 Schadenersatz zu (Az.: I-8 U 77/21).