Tesla vom LG Darmstadt zu Schadenersatz verurteilt
Das hatte sich der Käufer eines Tesla 3 wohl anders vorgestellt, als er zu dem E-Auto die Pakete „Autopilot“ und „Volles Potential für autonomes Fahren“ dazu buchte. Ob beim teilautomatisieren Fahren auf der Autobahn oder beim Erkennen von Ampeln und Stoppschildern zeigte die Software so ihre Macken. Als Tesla nicht nachbessern wollte, zog er vor Gericht und hatte Erfolg. Mit Urteil vom 21. Februar 2022 entschied das Landgericht Darmstadt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und Tesla Schadenersatz leisten muss (Az.: 26 O 490/20).