Erbe und Vermächtnis – OLG Saarbrücken 5 W 15/22
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Vermächtnis und Erbe oft gleichbedeutend verwendet. Tatsächlich liegt rechtlich zwischen Erbe und Vermächtnis ein großer Unterschied. Unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt, wird der oder die Erben zum Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein Vermächtnis muss hingegen vom Erblasser ausdrücklich angeordnet werden. Weitere Ansprüche auf den Nachlass hat der Vermächtnisnehmer nicht.