EuGH Urteil im Abgasskandal - Thermofenster bei Dieselfahrzeugen unzulässig
Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden und damit ein ganz neues Kapitel im Abgasskandal aufgeschlagen (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). „Millionen Dieselfahrzeuge von VW aber auch anderer Autohersteller wie Mercedes sind nach dem EuGH-Urteil mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs. Betroffene können Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
