OLG Stuttgart bestätigt Widerruf eines Autokredits
Die Klägerin in einem Verfahren vor dem OLG Stuttgart hatte 2014 zur Finanzierung eines Autokaufs einen Kreditvertrag abgeschlossen. 2018 erklärte sie den Widerruf. Sie argumentierte, dass der Darlehensvertrag nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten habe und dadurch die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden sei. Daher können sie auch rund vier Jahre nach Vertragsschluss ihr Widerrufsrecht noch ausüben.