Porsche im Abgasskandal - Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche
Im Porsche-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Für den Anlauf der dreijährigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis des betroffenen Porsche-Käufers von seinem Anspruch entscheidend. Diese Kenntnis wird zumeist mit dem Erhalt des Rückruf-Schreibens vorausgesetzt. „Da viele Porsche-Halter den Rückruf erst im Laufe des Jahres 2019 erhalten haben, verjährt ihr Schadenersatzanspruch erst Ende 2022“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
