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Gekündigte Verbraucherdarlehen: Forderung der Bank verjährt nach drei Jahren

14.05.2019

Gerät der Darlehensnehmer mit der Zahlung seiner Kreditraten in Verzug, kann die Bank den Kreditvertrag kündigen. Durch die Kündigung wird die Zahlung der gesamten Restschuld fällig. Dieser Anspruch verjährt innerhalb der dreijährigen Regelverjährung und unterliegt nicht der zehnjährigen Verjährungshemmung. Das haben das Landgericht Hamburg (Az.: 307 O 142/16), das Landgericht München (Az.: 35 O 3953/18) oder auch das Landgericht Bremen (Az.: 2 O 1604/18) entschieden.

Abgasskandal – Mercedes Diesel mit Motor OM 651 und Abgasnorm Euro 5 geraten in den Blickpunkt

14.05.2019

Bisher musste Mercedes im Dieselskandal nur Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 zurückrufen, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen bei diversen Modellen entdeckt hatte. Inzwischen geraten aber auch Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 verstärkt in den Blickpunkt.

Solar Sprint Festzins III / UDI Beratungsgesellschaft – Möglichkeiten der Anleger

09.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Anleger, die der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG Nachrangdarlehen gewährt und in die Kapitalanlage Solar Sprint Festzins III investiert haben, fürchten um ihr Geld. Die Nachrangdarlehen konnten nicht wie geplant Ende 2018 zurückgezahlt werden. Nun werden den Anlegern Kaufangebote unterbreitet, die aber ebenfalls mit erheblichen Verlusten  verbunden sein können.

Gehen die Anleger auf die Angebote ein, können sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verlieren. Sie können ihre Forderungen auch behalten und riskieren damit möglicherweise noch höhere Verluste.

Opalenburg SafeInvest – Anleger bekommt sein Geld zurück

09.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Genau 19.199,99 Euro hatte ein Anleger in der Hoffnung auf seine sichere Altersvorsorge in seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG investiert. „Und er bekommt jeden Cent davon zuzüglich Zinsen zurück“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten am Landgericht München I durchgesetzt hat.

Porsche muss im Abgasskandal 535 Millionen Euro Bußgeld zahlen

09.05.2019

Nach VW und Audi wird auch Porsche im Dieselskandal zur Kasse gebeten. Mit Bescheid vom 7. Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Geldbuße in Höhe von 535 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen die Porsche AG verhängt. Porsche hat auf Rechtsmittel verzichtet und das Bußgeld akzeptiert. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG ist damit abgeschlossen.

Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Abgasskandal zur Kasse

08.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Dieselskandal zur Kasse. Der Autobauer muss wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2019 mit. Porsche hat die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Bescheid ist damit rechtskräftig.