Gekündigte Verbraucherdarlehen: Forderung der Bank verjährt nach drei Jahren
Gerät der Darlehensnehmer mit der Zahlung seiner Kreditraten in Verzug, kann die Bank den Kreditvertrag kündigen. Durch die Kündigung wird die Zahlung der gesamten Restschuld fällig. Dieser Anspruch verjährt innerhalb der dreijährigen Regelverjährung und unterliegt nicht der zehnjährigen Verjährungshemmung. Das haben das Landgericht Hamburg (Az.: 307 O 142/16), das Landgericht München (Az.: 35 O 3953/18) oder auch das Landgericht Bremen (Az.: 2 O 1604/18) entschieden.