Kapitalschutz und unwirksame Beitragserhöhungen in der PKV
Die Private Krankenversicherung (PKV) kann für Versicherungsnehmer durch steigende Beiträge zu einer finanziellen Belastung werden. Beitragserhöhungen können nach BGH-Urteil vom 16.12.2020 aber unwirksam sein, wenn die PKV sie nicht ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Versicherungsnehmer können dann die überzahlten Beiträge zurückfordern.
Beiträge in der PKV können nicht nach Belieben erhöht werden. Es gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Die Versicherer prüfen, ob die von ihnen veranschlagten Leistungsausgaben zu den tatsächlichen Ausgaben passen. Dabei fließen die Faktoren Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand der Versicherten und Altersrückstellungen in die Kalkulation ein. Weichen die kalkulierten und tatsächlichen Ausgaben mehr als 10 Prozent voneinander ab, wird in der Regel eine Beitragsanpassung vorgenommen.
Gibt es Jahre ohne Beitragsanpassung, werden die Veränderungen in diesen Jahren bei der nächsten Anpassung berücksichtigt.
Gründe für unwirksame Beitragserhöhungen
Die Privaten Krankenversicherungen können die Beiträge zwar erhöhen. Dennoch ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass die Beitragserhöhungen unrechtmäßig waren. Die Erhöhungen können unwirksam sein, wenn
- Die Versicherung keine ausreichende Begründung liefert
- Die Prämien bei Vertragsabschluss bewusst zu niedrig kalkuliert wurden
- Die Abweichung zwischen kalkulierten und tatsächlichen Kosten nicht groß genug ist
BGH stärkt privat Krankenversicherte - IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19
Der BGH hat die Rechte von Versicherungsnehmern mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Dabei stellte der BGH klar, dass Beitragserhöhungen nur dann wirksam sind, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet und den Versicherten mitteilt, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können das Veränderungen bei den Versicherungsleistungen, der Sterbewahrscheinlichkeit oder bei beiden sein. Wie hoch diese Veränderung ausfällt, muss jedoch nicht beziffert werden. Nicht ausreichend ist eine allgemeine Mitteilung der PKV, die nur über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung informiert. Die Gründe müssen sich vielmehr konkret auf die geplante Beitragsänderung beziehen. Ansonsten ist die Beitragserhöhung nicht wirksam, so der BGH. Der Versicherer kann die ordnungsgemäße Begründung zwar nachholen, jedoch nicht rückwirkend. Beitragserhöhungen können erst dann wirksam werden, wenn die ordnungsgemäße Begründung erfolgt ist.
Zu viel gezahlte Beiträge können die Versicherungsnehmer zurückfordern.
Verjährung beachten
In einem weiteren Urteil vom 17.11.2021 hat sich der BGH auch zur Verjährung der Rückforderungsansprüche geäußert (Az.: IV ZR 113/20). Demnach ist in der Regel von einer dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen. Rückforderungsansprüche, die bspw. im Jahr 2019 entstanden sind, müssen demnach bis Ende 2022 geltend gemacht werden.
Es kann aber auch Ausnahmen von der dreijährigen Verjährungsfrist geben. So kann die Verjährung bei einer unsicheren Rechtslage, die erst einer Klärung durch den BGH bedarf, gehemmt sein. Dann würde die Verjährungsfrist erst nach dem BGH-Urteil aus dem Jahr 2020 in Lauf gesetzt.
Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam - LG Köln 24 O 369/21
Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.
Beitragserhöhungen der Bayrische Beamtenkrankenkasse nach Urteil des LG Landau unwirksam
Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21). Das Gericht stellte fest, dass Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 und 2017 unwirksam sind, weil der Versicherer die Prämienanpassung nicht ausreichend begründet habe.
Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung nach Urteil des LG Memmingen unwirksam
Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).
Concordia Krankenversicherung - Beitragserhöhung nach Urteil des LG Ingolstadt unwirksam
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
Unzulässige Beitragserhöhung von Generali Krankenversicherung zurückfordern
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht immer wirksam erfolgt. Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile nehmen zu. So hat auch das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.
DKV muss überhöhte Beiträge in der privaten Krankenversicherung erstatten
Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).
PKV - Axa muss überhöhte Beiträge zurückzahlen
Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.
Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - LG Potsdam verurteilt Signal Iduna
Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beitragserhöhungen aber nur zulässig, wenn sie vom Versicherer ordnungsgemäß begründet wurden. „Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienanpassungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - Axa muss überhöhte Beiträge erstatten
Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).
Unwirksame Beitragserhöhung in der PKV der HUK-Coburg
Erhöhen Versicherungen die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV), müssen sie die Tarifanpassung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Oft genug fehlt es allerdings an einer hinreichenden Begründung. Dann ist die Erhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beiträge der PKV zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 27. April 2022 (Az.: 20 O 281/21).