DS Renditefonds 127
Nach der Liquidation der VLCC Younara Glory steht den Anlegern wohl ein Totalverlust ins Haus.
Nach der Liquidation der VLCC Younara Glory steht den Anlegern wohl ein Totalverlust ins Haus.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen angesichts der jüngsten Anlegerskandale Auswüchse auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt eingedämmt werden.
Das Kleinanlegerschutzgesetz soll für mehr Transparenz und Verbraucher vor unseriösen Anbietern von Finanzprodukten besser schützen. Dafür sollen die Informationen an die Anleger verbessert und die Sanktionsmöglichkeiten der Finanzaufsicht BaFin gestärkt werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Thema "Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz" befasst und festgestellt: "Geräuschentwicklungen sind keine schädliche Umwelteinwirkung!"
Die Stadt Ennepetal mag ihre Schulden in Millionenhöhe bei der WestLB-Nachfolgerin EAA nicht mehr abbezahlen. Grund: Man fühlt sich falsch beraten und hat dadurch viel Geld verloren.
Die Canada Gold Trust GmbH, Initiator der Canada Gold Trust Fonds, hat am 22. April 2015 Insolvenzantrag am Amtsgericht Koblenz gestellt (Az.: 42 IN 152/15).
Die Canada Gold Trust GmbH hat die Canada Gold Trust Fonds I bis IV initiiert. Die Fonds vergaben Darlehen an die Henning Gold Mines (Inc), um mit diesen den Goldabbau in Kanada zu fördern. Den Anlegern wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt.
Mit Urteil vom 8. April 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbraucherrechte beim Widerspruch von Rentenversicherungen und Lebensversicherungen erneut gestärkt (IV ZR 103/15).
Das Kammergericht Berlin bestätigte mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13), dass die Widerrufsbelehrung, die die Deutsche Kreditbank AG (DKB) in einem Darlehensvertrag von 2008 verwendet hatte, fehlerhaft ist. Der Widerruf des Kreditvertrags durch die Klägerin war somit erfolgreich.
Rechtsanwalt André Krajewski ist Partner von Sommerberg LLP in Bremen und hier als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht u.a. für die juristische Begleitung von Anlegerschutz im Bereich Schiffsfonds zuständig.
Das Bestellerprinzip regelt ab 1. Juni das System der Makler-Vergütung grundsätzlich neu. Demnächst muss der den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat.
Die Bank der Post oder selbständiges Kreditinstitut? Die Postbank bringt ihre Vergangenheit als vertrauensbildenden Effekt immer wieder gern ins Spiel.