Abgasskandal - BGH bekräftigt Schadenersatzanspruch gegen Mercedes wegen Fahrlässigkeit
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers gemäß § 823 BGB bestehen. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 20. Juli 2023 bekräftigt (Az.: III ZR 267/20).
In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Mercedes V 250 mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Schadstoffklasse Euro 6. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters bei der Abgasreinigung geltend.
