BGH VIa ZR 335/21 - Schadenersatz im VW Abgasskandal
Autohersteller haften im Abgasskandal schon, wenn sie die unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig verwendet haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden und damit die Hürden für Schadenersatzansprüche erheblich gesenkt (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Es sind aber nach wie vor Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB möglich. Das wurde auch in dem Verfahren zum Aktenzeichen VIa ZR 335/21 deutlich.