Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung - OLG Karlsruhe 17 U 446/21
Der Widerruf des Darlehensvertrags kann eine Möglichkeit sein, die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Immobiliendarlehens zu umgehen. Das zeigt ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Januar 2023 (Az.: 17 U 446/21). Das OLG entschied, dass der Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangen kann, weil er den Kreditvertrag erfolgreich widerrufen habe.
