OLG Oldenburg zur Mithaftung bei Darlehen
Wer einen Darlehensvertrag mitunterschreibt oder für einen Kredit bürgt, sollte sich bewusst sein, dass die Bank ihn in Anspruch nimmt, wenn der tatsächliche Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Allerdings kann eine solche Vertragsabrede auch sittenwidrig sein, wenn die Bank erkennen konnte, dass die mitunterzeichnende Partei im Haftungsfall finanziell überfordert sein würde. Das zeigt ein Urteil des OLG Oldenburg vom 29. Juni 2023 (Az.: 8 U 172/22).