Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klage im Audi Abgasskandal übernehmen
Die ARAG-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal die Kosten für eine Schadenersatzklage gegen Audi übernehmen. Auch für das Berufungsverfahren. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 5. Mai 2023 entschieden (Az.: 9a O 122/22). Dabei lehnte es sich an die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an.