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Schadenersatz für VW Tiguan mit Dieselmotor EA 288 im Abgasskandal

02.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2023 Schadenersatz bei einem VW Tiguan mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 30 O 232/22). Bei diesem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannten Motor des Typs EA 189.

VW behauptet zwar, dass es beim EA 288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe, allerdings sehen das zahlreiche Gerichte anders und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. So auch das LG Stuttgart in dem vorliegenden Fall.

BGH verhandelt am 8. Mai zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal

28.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht mit Vorsatz, sondern nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). Am 8. Mai 2023 stehen am Bundesgerichtshof gleich drei Verfahren zum Abgasskandal an. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Beitragserhöhungen der Bayrische Beamtenkrankenkasse nach Urteil des LG Landau unwirksam

27.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21). Das Gericht stellte fest, dass Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 und 2017 unwirksam sind, weil der Versicherer die Prämienanpassung nicht ausreichend begründet habe.

Widerruf Lebensversicherung - BGH stärkt Rechte der Verbraucher

25.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. März 2023 die Position der Verbraucher beim Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az. IV ZR 40/21). Nach der Entscheidung des BGH muss die Widerspruchsbelehrung eindeutig darüber aufklären, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss. „Folge einer unzureichenden Widerspruchsbelehrung ist, dass der Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag noch Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich ist.

Mercedes Abgasskandal - Klausel in Kreditverträgen mit Mercedes Bank unwirksam

24.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Mercedes kann sich im Abgasskandal nicht hinter einer Klausel in Darlehensverträgen mit der Mercedes Benz Bank verstecken, wonach der Darlehensnehmer alle Schadenersatzansprüche an die Bank abtritt. Die entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. April 2023 (Az. VIa ZR 1517/22).

Versicherung durfte Riester-Rente nicht kürzen

21.04.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Ein Versicherungsnehmer hat sich erfolgreich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente gewehrt. Die Zurich Deutscher Herold beabsichtigte eine einschneidende Änderung beim Rentenfaktor, wodurch die monatliche Riester-Rente des Versicherungsnehmers deutlich geringer ausgefallen wäre. Das Landgericht Köln hat der Versicherung mit Urteil vom 8. Februar 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht und erklärte die entsprechende Klausel zur Rentenkürzung für unwirksam (Az.: 26 O 12/22).

Reservierungsgebühr vom Makler zurückholen - BGH I ZR 113/22

21.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Makler können Reservierungsgebühren nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: I ZR 113/22). „Folge ist, dass die Kunden eine in den AGB vereinbarte Reservierungsgebühr vom Makler zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

OLG: Online-Casino muss Verlust in Höhe von 40.000 Euro erstatten

19.04.2023

Zahlreiche Landgerichte haben bereits entschieden, dass Online-Casinos Spielern ihre Verluste ersetzen müssen. Das hat nun auch ein Oberlandesgericht mit Urteil vom 6. April 2023 bestätigt und die Berufung der Betreiberin eines Online-Casinos zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass der Mandant von CLLB Rechtsanwälte Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts in Höhe  von rund 40.000 Euro hat.