BGH verhandelt am 8. Mai zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht mit Vorsatz, sondern nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). Am 8. Mai 2023 stehen am Bundesgerichtshof gleich drei Verfahren zum Abgasskandal an. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.