Bank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Weil eine Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten seines Immobiliendarlehens aufgeklärt hat, hat sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens verloren. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden (Az.: 2 O 277/22). Der Kreditnehmer erhält damit seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 11.000 Euro zurück.
