Sie befinden sich hier:
Startseite Node

Verbotenes Online-Glücksspiel: Spieler erhält 33.500 Euro zurück

12.04.2023

Das Glück hatte ein Spieler bei Online-Casinospielen nicht auf seiner Seite. Am Ende hatten sich seine Verluste auf rund 33.500 Euro summiert. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 31. März 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch hat.

Kreditkarten-Betrug - Bank haftet auf Schadenersatz

12.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Wenn der Verlust einer Bankkarte bemerkt wird, sollte der Betroffene sie natürlich umgehend sperren lassen. Oft ist es dann allerdings schon zu spät und die Diebe haben mit der Karte bereits Abbuchungen vorgenommen. Wer Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden ist, hat aber gute Chancen, Schadenersatz gegen die Bank durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 2023 (Az. 9 U 200/22).

Corona: Kündigung ungeimpfter Mitarbeiterin rechtmäßig

06.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft war, rechtmäßig war. Mit Urteil vom 30. März 2023 stellte das BAG klar, dass die Kündigung zum Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft gerechtfertigt war (Az. 2 AZR 309/22). Damit bestätigte das BAG die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2022 (Az. 5 Sa 461/21).

67.600 Euro vom Online-Casino zurück

06.04.2023

Rund 67.600 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen verloren. Nun muss ihm das Online-Casino nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 20. März 2023 den Verlust vollständig ersetzen. Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte, seien die geschlossenen Verträge nichtig und die Beklagte habe somit keinen Anspruch aus das Geld, entschied das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal sind in vielen Fällen noch nicht verjährt

04.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal sind in vielen Fällen noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden. Nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-100/21) und des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az.: 3 A 113/18) sind die Chancen auf Schadenersatz sogar gestiegen. Auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189, die vom ursprünglichen VW-Abgasskandal betroffen sind, können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (Az.: 13 U 152/22).

Pentracor GmbH im Insolvenzverfahren

03.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Anleihe-Anleger der Pentracor GmbH müssen den Verlust ihres investierten Geldes fürchten, denn das Amtsgericht Neuruppin hat am 31. März 2023 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft regulär eröffnet (Az.: 15 IN 16/23). Anleger und Gläubiger haben nun bis zum 31. Mai 2023 die Möglichkeit, ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Green Wood International AG / treeme - BaFin stoppt Angebot

30.03.2023 | Kanzlei Brüllmann

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldanlage der Green Wood International AG gestoppt. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bietet Anlegern Beteiligungen an Paulownia Bäumen in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an. Die Vermögensanlagen werden auch unter der Bezeichnung treeme vertrieben.

Das Geschäft mit nicht eingelösten Gutescheinen von Jochen Schweizer

29.03.2023 | Hafencity Kanzlei Fabian Fritsch

Düstere Wolken über Unterföhring: In der Zentrale des Mediengiganten ProSiebenSat1 wird aktuell mit Jochen Schweizer gerungen, nicht in Persona, eher symbolisch. Der Sender ist seit 2017 Mehrheitseigentümer von Jochen Schweizer und in der aktuellen Prüfung vor Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2022 tauchen knapp 90 Millionen Euro auf, die den Verantwortlichen derzeit Bauchschmerzen bereiten. Die Summe besteht aus dem Wert nicht eingelöster Gutscheine für Jochen Schweizer-Abenteuer.