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VG Schleswig Rückruf für Opel Zafira, Cascada und Insignia rechtmäßig

30.05.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Opel muss Modelle des Zafira, Cascada und Insignia mit der Abgasnorm Euro 6 umrüsten und unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen. Einen entsprechenden Rückruf hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon im Oktober 2018 angeordnet. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschied am 23. Mai 2023, dass die Anordnung rechtmäßig ist und verwies u.a. auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind (Az.: 3 A 3/20).

Bank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

26.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Weil eine Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten seines Immobiliendarlehens aufgeklärt hat, hat sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens verloren. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden (Az.: 2 O 277/22). Der Kreditnehmer erhält damit seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 11.000 Euro zurück.

Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadenersatzklage gegen BMW im Abgasskandal übernehmen

23.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).

rs systems+ GmbH - AG Chemnitz eröffnet Insolvenzverfahren

22.05.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Anlegern der rs systems+ GmbH drohen erhebliche finanzielle Verluste. Die Gesellschaft hat bekanntlich Insolvenzantrag gestellt und das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Anleger können somit ab sofort und bis zum 22. Juni 2023 ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.

Schadenersatz für Audi A6 im Dieselskandal - Stadler legt Geständnis ab

19.05.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz für einen Audi A6 Quattro 3.0 TDI leisten. Das hat das Landgericht Kiel bereits mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden. Allerdings war dem Gericht ein Fehler bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung unterlaufen. „Dagegen sind wir vorgegangen, so dass unser Mandant am Ende eine deutlich höhere Entschädigungssumme erhalten hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Die Berufung von Audi hat zunächst das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und nun auch der BGH mit Urteil vom 27. März 2023 zurückgewiesen (Az.: VIa ZR 1140/22).

Sparkasse hatte keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

19.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden seit dem 21. März 2016 über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens ordnungsgemäß aufklären. Ohne die entsprechende Information verlieren Kreditinstitute ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie schon zahlreiche Gerichte entschieden haben.

Abgasskandal - Geständnis des Ex-Audi-Chefs Stadler

17.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal am 16. Mai 2023 ein Geständnis abgelegt. Durch seine Verteidigerin ließ er am Landgericht München vortragen, dass er zwar nicht gewusst habe, dass Abgaswerte manipuliert und Käufer geschädigt wurden, er habe es aber „als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“, zitiert das Handelsblatt. Weiter räumte Stadler ein, dass er die Möglichkeit hatte einzugreifen, dies allerdings unterlassen habe.