Vorfälligkeitsentschädigung - Sparkasse verliert nach Urteil des LG Kiel ihren Anspruch
Wer ein Darlehen vorzeitig ablöst, wird dafür von der Bank oder Sparkasse in der Regel zur Kasse gebeten. Als Ausgleich für die entgangenen Zinsen verlangen sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat das Kreditinstitut aber nur, wenn es den Kreditnehmer ausreichend über die Laufzeit des Darlehens, das Kündigungsrecht und auch die Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat.