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Abgasskandal - Interne Bosch-Dokumente setzen Autohersteller unter Druck

22.11.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Brisante interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch bringen die Autohersteller im Abgasskandal weiter unter Druck. Sie zeigen u.a., dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen von den Autobauern zum Teil selbst in Auftrag gegeben wurden und sie über die Unzulässigkeit der Funktionen im Bilde waren.

VW T6 im Abgasskandal - Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum 31.12.2022

22.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Im April 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Modelle des  VW T6 an. Damit hatte der Abgasskandal auch den T6 erreicht. „Von dem Rückruf betroffene T6-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen sie beachten, dass ihre Ansprüche schon Ende 2022 verjähren könnten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BAG 2 AZR 483/21 - Frist muss bei außerordentlicher Kündigung gewahrt werden

16.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Eine außerordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen aussprechen, nachdem ihm das Vorliegen der Kündigungsgründe bekannt geworden ist. Die Frist wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn die Person in dem Unternehmen, die zur Kündigung berechtigt ist, Kenntnis von allen kündigungsrelevanten Umständen erhalten hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 5. Mai 2022 entschieden (Az. 2 AZR 483/21). Das gilt jedoch nicht, wenn diese Kenntnis durch den Arbeitgeber gezielt vereitelt wurde.

Arbeitszeitbetrug - Videoüberwachung kein geeignetes Beweismittel

15.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Arbeitszeitbetrug kann Grund für eine Kündigung sein. Videoaufnahmen sind in der Regel jedoch keine geeignete Methode, um einem Arbeitnehmer den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 6. Juli 2022 entschieden (Az.: 8 Sa 1148/20). Das Gericht machte deutlich, dass eine Videoüberwachungsanlage am Eingang eines Betriebsgeländes zur Kontrolle der Arbeitszeit im Regelfall weder geeignet noch notwendig ist.

Online-Casino muss Verlust in Höhe von 28.000 Euro erstatten

14.11.2022

Rund 28.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen im Internet verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Memmingen erreicht, dass er sein Geld zurückbekommt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 9. November 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, weil sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

Mercedes Abgasskandal - Schadenersatzansprüche drohen Ende 2022 zu verjähren

14.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Seit 2018 musste Mercedes verschiedene Diesel-Modelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, die in der Werkstatt entfernt werden musste. Betroffene Mercedes-Kunden haben im Abgasskandal zwar gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, allerdings sollten sie die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten.

Sparkasse muss Zinsen in Höhe von 18.000 Euro erstatten - OLG Schleswig 5 U 159/22

11.11.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat Zinsen in Höhe von mehr als 18.000 Euro für einen Mandanten zurückgeholt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 10. November 2022, dass die Sparkasse Mittelholstein die Zinsen zumindest teilweise falsch berechnet hat und daher dem Kläger die zu viel gezahlten Zinsen erstatten muss (Az.: 5 U 159/22).

PKV - Axa muss überhöhte Beiträge zurückzahlen

11.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.