Zinsnachzahlung bei Sparverträgen - Achtung Verjährung
Zahlreiche Verbraucher, die einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, dürften Anspruch auf einen Nachschlag, sprich einen Anspruch auf Nachverzinsung haben. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichthofs vom 6. Oktober 2021 (Az.: XI ZR 234/20). Demnach sind Klauseln, die es den Banken erlauben den variablen Zinssatz praktisch nach Belieben zu ändern, unzulässig. Aufgrund des lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds haben viele Banken und Sparkassen den variablen Zins bei Sparverträgen regelmäßig gesenkt.