Steuerstrafrecht - Schweizer Behörden dürfen Kontodaten weiterleiten
Im Kampf gegen innereuropäische Steuerhinterziehung bestätigt das schweizerische Bundesgericht in Lausanne eine Herausgabepflicht von Kundendaten und die Übermittlung an französische Steuerbehörden. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Steuerstrafrecht.
Dürfen schweizer Behörden Kundendaten übermitteln?
